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Lebensversicherung versteuern

Lebensversicherung versteuern - Ein Überblick

Die Besteuerung von Lebensversicherungen ist ein komplexes Thema. Die Besteuerung von Lebensversicherungen kann je nach Land und Art der Versicherung stark variieren. In Deutschland gelten beispielsweise spezielle Regelungen für die Besteuerung von Lebensversicherungen. In diesem Artikel möchten wir die Grundlagen der Besteuerung von Lebensversicherungen erläutern und auf einige wichtige Punkte eingehen, die Sie beachten sollten.

Lebensversicherung verkaufen

Todesfallleistungen sind in der Regel steuerfrei

In den meisten Ländern, einschließlich Deutschland, sind Todesfallleistungen von Lebensversicherungen in der Regel steuerfrei.

Die Idee hinter dieser Steuerfreiheit ist es, den Hinterbliebenen finanziell entgegenzukommen und sicherzustellen, dass sie in einer bereits schwierigen Zeit nicht zusätzlich durch Steuerlasten belastet werden. Wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Police verstirbt, wird die vereinbarte Todesfallsumme (auch Versicherungssumme genannt) an die benannten Begünstigten ausgezahlt. Diese Auszahlung erfolgt in der Regel ohne Abzüge für Einkommensteuer oder Erbschaftssteuer.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen und spezielle Umstände, in denen Todesfallleistungen steuerlich relevant sein können. Zum Beispiel kann die Steuerfreiheit gefährdet sein, wenn die Lebensversicherungspolice in einem gewerblichen Kontext abgeschlossen wurde oder wenn die Police sehr hohe Todesfallsummen aufweist, die über bestimmte Schwellenwerte hinausgehen.

Besteuerung von Kapitallebensversicherungen

Kapitallebensversicherungen können komplexer sein, wenn es um die Besteuerung geht. In Deutschland unterliegen die Erträge aus Kapitallebensversicherungen der sogenannten Abgeltungssteuer (auch bekannt als Kapitalertragssteuer). Die Höhe der Abgeltungssteuer hängt von der individuellen Steuersituation ab und kann variieren.

Bei Verträgen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, ist der Ertrag aus der Lebensversicherung in der Regel steuerfrei. Bei Verträgen, die eine Laufzeit ab 2005 haben, werden Einkommen- oder Abgeltungssteuer fällig.

Was wird versteuert?

Wichtige Daten einer Lebensversicherung sind:

  • die Ablaufleistung
  • der Rückkaufswert oder
  • bei einem Verkauf der Lebensversicherung die Kaufsumme.

Die Ablaufleistung ist die Summe der angesparten Beiträge abzüglich Kosten, laufend gutgeschriebenen Überschüsse der Ver­si­che­rung und der Schlussbonus. Unter dem Rückkaufswert versteht man in der Regel die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich Kosten und Stornoabschlag. Bei einem Verkauf liegt die Kaufsumme in der Regel einige Prozentpunkte über dem Rückkaufswert, da der Käufer den Vertrag fortführt.

Der Steuer unterliegt nicht der volle Betrag, der ausgezahlt wird, sondern der Ertrag der Lebensversicherung, also die Differenz zwischen der tatsächlich ausbezahlten Versicherungssumme und den eingezahlten Beiträgen. Dieser Gewinn aus Lebens- und Rentenversicherungen zählt zu den Kapitalerträgen und es fällt die sogenannte Abgeltungssteuer an. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer.

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