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Lebensversicherung versteuern

Wo wird eine Lebensversicherung in die Steuererklärung eintragen?

Versteuerung bei der Auszahlung einer Lebensversicherung

Bestimmte Kriterien innerhalb des Vertrages einer Lebensversicherung bestimmen, ob eine private Kapitallebensversicherung versteuert werden muss.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass bei Verträgen, die vor dem Jahr 2005 (bis zum 31.12.2004) abgeschlossen wurden, der ausbezahlte Betrag einer Lebensversicherung in der Regel steuerfrei ist und nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss. Anders ist dies bei Verträgen, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Hier werden Einkommens- und Abgeltungssteuer fällig.

Es besteht bei Verträgen ab dem Jahr 2005 auch die Möglichkeit, dass ein Versicherungsnehmer nur den halben Betrag versteuern muss. Hier greift die sogenannte 12/60 Regel. Dies bedeutet, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen sein muss und der/die Versicherungsnehmer/in den Versicherungsbetrag ab 60 Jahren (bei Verträgen ab 2012 ab 62 Jahren) ausbezahlt bekommt.

Wo genau wird der Gewinn aus der Auszahlung der Lebensversicherung eingetragen?

Der Gewinn aus der Auszahlung der Lebensversicherung, den die Versicherung mitgeteilt hat, wird in Zeile 30 der Anlage KAP (Steuererklärung 2022) eingetragen.

Was passiert, wenn man die Lebensversicherung nicht in die Steuererklärung einträgt?

Haben Sie vergessen, die Auszahlung einer Lebensversicherung in die Steuererklärung einzutragen, so können Sie dies noch nachträglich tun. Sollten Sie noch keinen Steuerbescheid erhalten haben, dann melden Sie sich unmittelbar bei Ihrem Finanzamt. Ihr/e Sachbearbeiter/in wird Ihnen dann die weitere Vorgehensweise erläutern und eine Frist setzen, innerhalb derer die Korrektur erfolgen soll. Im Falle, dass Sie bereits einen Steuerbescheid erhalten haben, haben Sie eine Einspruchsfrist von 4 Wochen gegen den Steuerbescheid und können innerhalb dieser Frist den Fehler korrigieren.

Bei einer bewussten Falschangabe - als auch für Eingabefehler - gilt, dass Sie sich einer Steuerhinterziehung strafbar machen können. Aus diesem Grunde ist es immer ratsam, alle Einkünfte / Auszahlungen zu Ihren Gunsten im Blick zu haben und entsprechend in der Steuererklärung anzugeben.

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